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Taxitarif (Tag oder Nachttarif)
Grundtarif bei Inanspruchnahme eines Taxis 2,60 €
Mindestentgelt (Grundtarif und eine Schalteinheit) 2,70 €
Arbeitstarife
Tarif 1 : 1,70 €/km
Personenbeförderung unabhängig von der Anzahl der Fahrgäste
0,10 € je angefangene 58,82 m Beförderungsstrecke
innerhalb von Städten und Gemeinden einschliesslich Ortsteilen, in denen das angeforderte Taxi aufstellberechtigt ist, darf der Fahrpreisanzeiger erst nach Einsteigen der Fahrgäste bzw. nach Eintreffen am Bestellort betätigt werden.
Tarif 2 : 0,80 €/km
Anfahrt bis zum Bestellort nach ausserhalb der Städte und Gemeinden einschliesslich der Ortsteile, in denen das angeforderte Taxi aufstellberechtigt ist.
0,10 € je angefangene 125,0 m Beförderugsstrecke
Der Fahrpreisanzeiger ist auf der Höhe der letzten Ortsendetafel des Bereithaltungsbezirk zu betätigen.
Zeitarif : 26,00 €/Std.
0,10 € je 13,85 Sekunden
Der Zeittarif wird beim Fahrgast gewünschtem Warten sowie bei verkehrsbedingtem Anhalten oder Langsamfahren des Taxis wirksam.
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